Liebe Mitglieder,
das Amtsgericht hat die von uns beschlossenen Satzungsänderungen in Teilen aufgrund eines Formfehler in der Einlagung zurückgewiesen. Wir müssen die unten stehenden Änderungen daher nochmals beschliessen.
Bürgerverein Himmelreich-Coldewei e.V
vormals Rüstersiel-Wilhelmshaven von 1892
Folgende Satzungsändernde Beschlüsse sollen auf der Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung am 06.03.2023 beschlossenwerden :
Bisherige Satzung |
Neu |
§6 Abs.1 Der Vorstand des Vereins setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: a) dem/der Vorsitzende/n b) dem/der stellvertretenden Vorsitzende/n c) dem/der Schriftführer/in d) dem/der Kassenwart/in e) dem/der Vergnügungsleiter/in
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§6 Abs.1 Der Vorstand des Vereins setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: a) dem/der Vorsitzende/n b) dem/der stellvertretenden Vorsitzende/n c) dem/der Schriftführer/in d) dem/der Kassenwart/in
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§6 Abs.2 Satz 6 …Eine Personalunion ist zulässig; es müssen aber mindestens 5 Personen (Vorsitzender, stellvertr. Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer und Vergnügungsleiter) gewählt werden.
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§6Abs.2 Satz 6 entfällt |
§12 Abs.1 Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins am 12.03.2012 beschlossen und tritt von diesem Zeitpunkt an in Kraft.
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§12 Abs.1 Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins am 07.03.2022 beschlossen und tritt nach Eintrag in das Vereinsregister in Kraft.
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Beschlüsse zur Satzung 1.E) Aufwandsentschädigung 4.Fahnenträger Die Fahnenträger erhalten eine jährliche Pauschale zur Pflege und Betreuung der Vereinsfahne. Sie beträgt m.W.V. 1.1.2002 9 EURO (Beschluss der JHV am 12.3.01).
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entfällt. |