Liebe Mitglieder,

das Amtsgericht hat die von uns beschlossenen Satzungsänderungen in Teilen aufgrund eines Formfehler in der Einlagung zurückgewiesen. Wir müssen die unten stehenden Änderungen daher nochmals beschliessen.

 

Bürgerverein Himmelreich-Coldewei e.V
vormals Rüstersiel-Wilhelmshaven von 1892

                                                           
Folgende Satzungsändernde Beschlüsse  sollen auf der Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung am 06.03.2023 beschlossenwerden :

 

Bisherige Satzung

Neu

§6 Abs.1

Der Vorstand des Vereins setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

a)      dem/der Vorsitzende/n

b)      dem/der stellvertretenden Vorsitzende/n

c)       dem/der Schriftführer/in

d)      dem/der Kassenwart/in

e)      dem/der  Vergnügungsleiter/in

                                                              

§6 Abs.1

Der Vorstand des Vereins setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

a)      dem/der Vorsitzende/n

b)      dem/der stellvertretenden Vorsitzende/n

c)       dem/der Schriftführer/in

d)      dem/der Kassenwart/in

 

 

§6 Abs.2 Satz 6

…Eine Personalunion ist zulässig; es müssen aber mindestens 5 Personen  (Vorsitzender, stellvertr. Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer und Vergnügungsleiter) gewählt werden.

 

§6Abs.2 Satz 6

entfällt

§12 Abs.1

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins am 12.03.2012 beschlossen und tritt von diesem Zeitpunkt an in Kraft.

 

§12 Abs.1

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins am 07.03.2022 beschlossen und tritt nach Eintrag in das Vereinsregister in Kraft.

 

Beschlüsse zur Satzung 1.E) Aufwandsentschädigung

4.Fahnenträger

Die Fahnenträger erhalten eine jährliche Pauschale zur Pflege und Betreuung der Vereinsfahne. Sie beträgt m.W.V. 1.1.2002 9 EURO (Beschluss der JHV am 12.3.01).

 

entfällt.